Kupieren

Eine kupierte (teilamputierte) Rute gehörte jahrzehntelang zum Bild des Deutsch Kurzhaar. 1998 wurde in Deutschland das Kupieren der Ruten verboten. In eng begrenzten Fällen ist es für jagdlich geführte Hunde als Ausnahme erlaubt, wenn es im Einzelfall zum Gebrauch des Hundes unerlässlich ist.

Züchter und Welpenkäufer müssen also entscheiden, ob ihr Hund für die vorgesehene Art der Jagd kupiert werden muss oder die Rute naturbelassen bleibt. Entscheiden sie sich für das Kupieren, muss der Eingriff von einem Tierarzt vorgenommen und dokumentiert werden.

Die kupierte Rute ist die Ausnahme, die unkupierte die Regel. Das besagt das Tierschutzgesetz § 6. 

Eine kupierte Rute ist nicht konform mit den Rassestandards der FCI. Dort heißt es:
„Formulierungen, die chirurgische Eingriffe verlangen, werden in allen FCI-Standards abgelehnt.“ (FCI-Vorstand, Dortmund 2010)“ (http://www.fci.be/medias/FCI-REG-RGT-STA-MOD-ANN-006-de-12535.docx)