Tierschutzgesetz

Kupieren: Warum immer so ideologisch?

Die Geschichte des Kupierens von Jagdhunden ist um eine Umdrehung reicher, ohne dass sich etwas geändert hätte. Doch erneut wurde deutlich, wie ideologisch beide Seiten an das Thema herangehen. 

 

Im Entwurf zu Ergänzungen und Erweiterungen im Tierschutzgesetz sollte nach dem Willen des Bundestages viel geregelt werden. Doch Jagdhunde und ihre Ruten spielten kaum eine Rolle. Das grundsätzliche Verbot des Kupierens sollte bestehen bleiben, genau wie die Ausnahmeregelung beim Kupieren für Jagdhunde. Doch ohne, dass dazu tatsächlich Anlass bestand, fuhren beide Seiten wieder ihre Standardphrasendrescher aus und sorgten so erst für eine Diskussion über das Nichtthema.

 

Was dann dazu führte, dass der Agrarausschuss des Bundesrates eine Änderung vorschlug, nach der auch die Ausnahmeregelung für Jagdhunde fallen sollte. Die Kräfteverhältnisse waren also einmal mehr klar, die ideologischen Gegner des Kupierens sind stärker als die ideologischen Verfechter des Kupierens. Doch es kam dann wieder einmal anders, der Bundesrat überging das Votum des Ausschusses, das Gesetz wurde wie vom Bundestag vorgeschlagen mit der bestehenden Ausnahmeregelung verabschiedet. 

 

Viel Lärm, weil der Bundesrat hier tatsächlich das Gesetzgebungsverfahren hätte verzögern, nicht aber verhindern können. Klar wurde nur wieder, dass nicht nur auf Seiten der Kupiergegner viel Energie verschwendet wurde, sondern auch wieder einmal die Befürworterseite und hier ganz vorne dabei der Jagdgebrauchshundverband als ideologische Scheuklappenträger zeigten. Oder Schlimmeres. 

 

Denn während die Argumente der Kupiergegner sich zumindest weitgehend auf Erfahrungen aus Nachbarländern mit absolutem Kupierverbot stützen, wird bei den Kupierbefürwortern gebetsmühlenartig der Untergang der Jagd als Ganzes an die Wand gemalt. Was definitiv und leicht erkennbar falsch ist, da nur die wenigsten Jagden auch heute schon mit kupierten Hunden stattfinden.

 

Karl Walch, Präsident des JGHV, schreibt dazu: „Das generelle Verbot des Kupierens käme einem Verbot bestimmter Jagdarten gleich… und weiter: Wer das fordert, … der sieht in einem Gesetz ein Mittel zur Befriedigung seiner ideologischen Ziele.“ Und noch weiter: „Wer aus unseren Reihen zu diesen Themen schweigt, resigniert oder sich abwartend zurücklehnt macht sich schuldig – schuldig an der Gesundheit unserer Hunde, schuldig am Fortbestand der Jagd, schuldig an den uns folgenden Generationen junger Jägerinnen und Jäger.“

 

Es sind merkwürdige Formulierungen und sinnlose Übertreibungen wie diese, die die Reputation der Jägerschaft und damit den Fortbestand der Jagd stärker gefährden, als das selbst ein vollständiges Kupierverbot könnte. Denn zum einen gibt es tatsächlich in allen Nachbarländern, in denen es ein absolutes Kupierverbot gibt, noch immer die Jagd. Sie wird auch unverändert mit Hunden ausgeübt, nur eben mit unkupierten. Und diese Hunde verletzen sich nicht mehr, als das die kupierten Hunde in Deutschland tun. 

 

Sachlich sind die Einwürfe des JGHV-Präsidenten also ohnehin nicht haltbar. Traurig ist nur, dass mit solchen Argumenten der Graben zwischen den beiden Seiten weiter vertieft wird. Und wer letztendlich gewinnen wird, steht heute schon fest: das absolute Kupierverbot wird kommen.

 

Dabei müsste das gar nicht sein. Das Tierschutzgesetz enthält die Ausnahmeregelung aus guten Gründen. So mag es Jagdarten geben, bei denen tatsächlich eine erhöhte Verletzungsgefahr besteht. Diese werden zwar immer weniger, aber es gibt sie. Für diese Fälle – und nur genau dafür – ist die Ausnahme für Jagdhunde vorgesehen. Und ganz korrekt steht im Gesetz eben auch schon, dass diese Ausnaheregelung nur im Einzelfall gilt. 

 

Bereits heute muss also kein Hund eine erhöhte Verletzungsgefahr hinnehmen, wenn klar ist, dass er in seiner jagdlichen Karriere auf rutengefährlichen Jagden geführt werden wird. 

 

Doch das ist den Befürwortern des Kupierens eben nicht recht. Sie möchten ihre althergebrachte Ästhetik bei ganzen Hunderassen erhalten, können sich einen Deutsch Kurzhaar wie auch einen Drahthaar etwa einfach nicht mit langer Rute vorstellen. Und haben auch Angst, dass ihre Hunde, bei deren Zucht nie auf eine dem Rassestandard entsprechende Rute geachtet wurde, vielleicht nicht mehr den Zuchtzielen entsprechen. 

 

Statt also ideologisch und mit dem Untergang der Jagd zu argumentieren, wäre es wesentlich besser verwendete Verbandsarbeitszeit, eine Klarstellung statt einer Änderung des Gesetzestextes anzustreben. Kupieren als Ausnahme ja, aber eben unter klar definierten und im Einzelfall zu belegenden Voraussetzungen. Für alle anderen Hunde entfällt dann die Kupierpflicht, die der Verband anstrebt. Hunden, Hundehaltern und Jägern und auch der Jagd wäre damit am meisten geholfen.

 

 

Novelle Tierschutzgesetz

Der JGHV lobbyiert für das Kupieren

Das Bundeslandwirtschaftsministerium strebt eine Änderung des Tierschutzgesetzes an, bei dem auch die Ausnahmeregelung für das Kupieren der Ruten von Jagdhunden fallen soll. Der Jagdgebrauchshundverband JGHV zeigt sehr besorgt darüber und appelliert in einem Schreiben an die Politik, die bisherige Regelung beizubehalten. Argumentiert wird dabei mit reinen Behauptungen und veralteten Studien, Erfahrungen aus den Nachbarländern mit absolutem Kupierverbot werden nicht genannt. 

 

Der JGHV betont dabei sehr ausdrücklich, dass es „in keinem Fall um ästhetische Aspekte und Rassestandards“ geht, sondern ausschließlich um das Wohl der Hunde. Denn diese könnten sich angesichts ihrer wegen ihres Temperaments hohen Wedelfrequenz die Ruten verletzen. Denn, so der Verband: „Seit Jahrhunderten ist das Auftreten von Schwanzverletzungen bei Jagdhunden bekannt und dokumentiert.“ Drei Studien, eine als „älter“ bezeichnete aus Schweden und zwei von 2014 aus Schottland werden dann angeführt, um die Gefahr für die Hunde zu belegen. 

 

Abgesehen davon, dass die Grundlage der Datenerhebung unklar ist und nicht festgestellt werden kann, ob die Verletzungen an der Rute tatsächlich im Jagdbetrieb erfolgten oder nicht vielmehr durch Unfälle etwa mit zuschlagenden Autotüren, fehlen wichtige Daten. So liegt bis heute keine Studie vor, die eine umfassende Bestandsaufnahme der Verletzungen unkupierter Hunde liefert. Das ist verwunderlich, denn angesichts der Tatsache, dass fast alle Nachbarländer Deutschlands das Kupieren vollständig verboten haben, ließen sich die Daten sehr leicht gewinnen. 

 

In der Argumentation des JGHV wären unkupierte Hunde nicht mehr jagdtauglich, die Jagd mit ihnen ein Verstoß gegen den Tierschutzgedanken. Das negiert den erfolgreichen jagdlichen Einsatz unkupierter Hunde in den Nachbarländern mit absolutem Kupierverbot. 

 

Stattdessen soll eine Studie in Auftrag gegeben werden, die den Schmerz des Kupierens messen soll. An der Finanzierung wollte sich auch der DK-Verband beteiligen. Dass eine solche Studie geplant und damit offensichtlich notwendig ist, entwertet nun weitere Argumente des JGHV in seinem Schreiben. Denn hier heißt es, dass die „Erfahrung von Tierärzten zeigt, dass die bei sehr jungen Welpen (wenige Tage alt) mit dem Kürzen der Rute verbundenen Schmerzen nur sehr gering sind.“ Hier wird also nur behauptet, was eine Studie erst noch belegen müsste. Ebenfalls nur behauptet wird, dass „die kupierte Rute nicht das Kommunikationsverhalten und die körperliche Entfaltung des Hundes beeinträchtigt.“ Der Beleg: „Das beweisen unsere kupierten Hunde seit mehr als 100 Jahren.“ 

 

Interessant dabei ist, dass JGHV-Präsident Karl Walch 2022 auf der Jahreshauptversammlung des Deutsch-Kurzhaar-Verbandes eine flammende Rede hielt, aufgrund derer ein Beschluss zum Ausschluss unkupierter Hunde von Prüfungen gefasst wurde. Schon auf der Jahreshauptversammlung 2023 wurde der Beschluss dann wieder zurückgenommen, nachdem die Gesetzeswidrigkeit ersichtlich wurde. Im Sitzungsprotokoll heißt es: „Der Beschluss war nach Karl Walchs Appell auf unserer HV an die Unverzichtbarkeit des Kupierens für den Jagdgebrauch spontan und unreflektiert gefasst worden.“ Und vorher: „Wir haben jedoch schnell erkennen müssen, dass diese Regelung gegen geltende Bestimmungen verstößt…“

 

Der Versuch, durch die Hintertür einen Kupierzwang einzuführen, indem unkupierte Hunde nicht mehr zu Prüfungen und teilweise Zuchtschauen zugelassen und damit deren Züchter und Besitzer in der Zucht behindert werden, ist also gescheitert. Die Änderung des Tierschutzgesetzes mit der vorgesehenen Abschaffung der Ausnahmeregelung würde dies ein für alle Mal festschreiben – wie es in den Nachbarländern schon lange geübte Praxis ist.

 

Doch was hat all dies mit der Jagd zu tun? In einem Schreiben vom 29.6.2023 an die Mitglieder des Landwirtschaftsausschusses des Bundestags hat sich der Verein Deutsch-Drahthaar zu Wort gemeldet. Er nutzt dabei die Argumentation des JGHV mit den entsprechenden Schwächen, geht aber noch einen Schritt weiter und vereinnahmt auch die Jägerschaft. So heißt es dort: „Die neben dem VDD betroffenen Jagdhundevereine, der Deutsche Jagdverband und die Landesjagdverbände vertreten in der Sache dieselbe Position.“ 

 

Nachfragen beim DJV und beim LJV Schleswig-Holstein zeigen, dass es hier keine offizielle Positionierung gibt.

An Bella

Leserbrief zum Artikel „Geboren um zu jagen“ in den Kurzhaarblättern 2/2023

An Bella

An den Deutsch-Kurzhaar-Verband, da ein Artikel ohne Namensnennung laut Impressum immer die Meinung des Verbandes darstellt.

 

Es wäre so schön, wenn Hunde schreiben könnten. An dem in den Kurzhaarblättern 2/2023 (http://www.deutsch-kurzhaar.de/DKBlatt-2-2023.pdf) auf Seite 28 veröffentlichten Text mit der Überschrift „Geboren um zu jagen“ ist zu sehen, dass dies leider noch nicht ganz der Fall ist: Er strotzt von Rechtschreibfehlern, Grammatik und Zeichensetzung sind bestenfalls mangelhaft zu bewerten. Für einen Hund: tolle Leistung. 

 

Weniger für den Anonymus, der sich die Mühe machte, die Gedanken seiner Bella aufzuschreiben. Er kennt sie gut, weiß was sie fühlt, denkt und sagen würde – sie muss sein Hund sein. Umso weniger verständlich, dass er fast alles, was er mit ihr im Laufe von sechs Jahren erlebt, so sehr abwertet. Auch gegenüber dem Züchter, der es immerhin anders als andere auf einen B-Wurf brachte. 

 

Bestes Futter, auf der Couch liegen: schlecht. 

Halsband mit Telefonnummer, Leine aus Rindsleder, SUV: schlecht. 

Ein eigenes Revier: schlecht.

Dr. Kleemann Zuchtausleseprüfung: schlecht.

Vorbereitung auf Prüfungen, Lehrgänge, Zuchtschauen: schlecht.

Im ersten Preis bestanden: schlecht.

Eine KS zur Zucht einzusetzen: schlecht.

 

Sie nur zweimal im Jahr auf der Jagd zu führen, wird zudem dem Hund nicht gerecht. Angesichts des Bildes von Bella als Welpen wäre möglicherweise zudem von Ihrer Seite eine Anzeige notwendig. Denn Sie erinnern sich: Laut Tierschutzgesetz darf die Rute nur kupiert werden, wenn es für den jagdlichen Einsatz unumgänglich ist. Bei zwei Einsätzen im Jahr liegt hier mit Sicherheit eine Verletzung des Gesetzes vor. Für die auch der kupierende Tierarzt im Zweifel noch seinen Kopf hinhalten muss, da er möglicherweise vom Züchter oder Welpenkäufer über die Notwendigkeit getäuscht wurde.

 

Da aber der Anonymus nicht nur nicht schreiben, sondern auch nicht besonders gut lesen kann, und deshalb den Unterschied zwischen Face- und Fakebook nicht zu entziffern vermag, hat er möglicherweise auch das Gesetz nicht richtig gelesen. 

 

Angesichts der offenbaren Unfähigkeit, sich auf Neues einzulassen, verharrt Anonymus im althergebrachten „Das war schon immer so“-Modus. Dr. Paul Kleemann wie auch Sigismund Freiherr von Zedlitz und Neukirch, ein Journalist und Schriftsteller, der unter dem Pseudonym Hegewald schrieb, waren Pioniere, zeigten den Willen zum Fortschritt, zur Verbesserung. Beide wären auch heute noch von diesem Willen zur Verbesserung beseelt – und ihre Sachkenntnis würde dem Verband gut zu Gesichte stehen. 

 

Vielleicht noch ein Zitat: „Wie anschaulich wusste er (Dr. Kleemann) daheim in der Schaperstraße, unweit vom Berliner Zoo, zu erzählen, manchen lustigen Schwank humorvoll, mit verschmitztem Lächeln, einzuflechten, dann wieder ernsthaft und für seine Gäste höchst aufschlussreich über Zucht und Vererbung, über Biologie und Anatomie zu dozieren, ohne zu schulmeistern.“ Es scheint, als hätte dieser Arzt eine wahre Glosse über Bella schreiben können. Doch unser Anonymus kann es nicht und verbirgt zurecht seinen Namen. 

 

Lieber Verband, wer auch immer Bellas anonyme Stimme ist: Er sollte nicht dem Verband und nicht dem Präsidium angehören. Denn alle diese herabwürdigenden Äußerungen über seine offensichtlich sehr erfolgreiche Deutsch Kurzhaar-Hündin sind mit dem Verbandsziel nicht zu vereinbaren. Und sie zeigen einmal mehr, wie weit sich ein Präsidium, das sich diesen Text zu eigen macht, von den Mitgliedern, aber auch von den Hunden entfernt hat. 

 

Herzlich, mit vollem Namen und mit Waidmannsheil Ihr

 

Bodo Scheffels

PS: Über musikalischen Geschmack lässt sich streiten, ich finde aber, der Text passt zu Anonymus. 

  

Kupier-Beschluss aufgehoben

Rückzieher des DK-Verbandes

Der DK-Verband hat auf seiner Jahreshauptversammlung am 18. März 2023 den umstrittenen Beschluss zum Kupieren wegen erkennbarer Rechtwidrigkeit zurückgenommen. Das geht aus dem Protokoll der Versammlung hervor. Ob damit tatsächlich kupierte und unkupierte Hunde gleichgestellt sind, muss jetzt die geübte Praxis zeigen.

 

Auf der Jahreshauptversammlung 2022 hatte der Verband beschlossen, dass „in Deutschland gezüchtete und verbliebene Hunde, die unkupiert sind, nicht mehr zur IKP oder Kleemann zugelassen sind.“ Dagegen regte sich Widerstand, auch juristisch. Und auch der Verband sah die Gesetzwidrigkeit ein. Im Protokoll heißt es: „Der Beschluss war nach Karl Walchs (Präsident des JGHV, Anm. der Redaktion) Appell auf unserer HV an die Unverzichtbarkeit des Kupierens für den Jagdgebrauch spontan und unreflektiert gefasst worden.“ Und vorher: „Wir haben jedoch schnell erkennen müssen, dass diese Regelung gegen geltende Bestimmungen verstößt und führten deshalb eine Abstimmung … durch, mit dem Ergebnis, dass eine große Mehrheit von 79 Prozent der Aussetzung des Beschlusses bis zur HV 2023 zustimmten.“

 

Da der Beschluss nur ausgesetzt und nicht etwa, was auch möglich gewesen wäre, gleich aufgehoben worden war, liefen die juristischen Auseinandersetzungen weiter. Erst mit der JHV 2023 zeigte der Verband Einsicht, nannte den Beschluss rechtswidrig und hob ihn auf. 

 

Abzuwarten bleibt, ob damit die hinter dem Beschluss stehende Absicht auch wirklich aufgegeben wurde. Bereits jetzt gab es Hinweise an Führer unkupierter Hunde, doch besser auf eine Teilnahme an Zuchtschauen zu verzichten. 

 

Zudem ließ der Verband im Rahmen der juristischen Auseinandersetzung klar erkennen, dass er unkupierte Hunde für nicht jagdlich einsetzbar hält. Dabei scheint es auch Streit im Präsidium zu geben. Auf die Frage, ob das Präsidium jeden unkupierten Deutsch Kurzhaar für nicht auf der Jagd einsetzbar hält, antwortete Präsident Michael Hammerer: „Das Präsidium besteht aus neun Mitgliedern, möglich dass es unterschiedliche Meinungen gibt.“ Da die Mitglieder des Präsidiums auch oft eine wichtige Rolle in ihren Klubs spielen ist zu vermuten, dass sich hier zwei Lager bilden. Gut möglich also, dass der Streit um das Kupieren noch nicht ganz beendet ist. 

Jahreshauptversammlung 2023

DK-Verband: Auf dem Weg in den Obrigkeitsstaat?

Am 18. März 2023 findet die Hauptversammlung des DK-Verbands statt. Auf der Tagesordnung neben viel Formalem: Ungewünschte neue Klubs, ein Maulkorb für Mitglieder und die Rücknahme des Beschlusses über unkupierte DK.

 

Die Anträge der Klubs wurden in den Kurzhaar-Blättern veröffentlicht. Das Präsidium, dem nach der Satzung ein eigenständiges Antragsrecht zusteht, legt seine Ideen immer erst kurz vor der Sitzung vor. Auch dies ein Thema, so beantragte der DK Klub Althümmling, die Satzung so zu ändern, dass grundsätzlich alle Anträge zur Hauptversammlung bis zum 15. Februar des Jahres einzureichen sind, auch die des Präsidiums. Schon häufiger hatte sich Ärger an überraschend und spontan eingebrachten Anträgen des Präsidiums entzündet.

 

Zu diesen spontanen Anträgen gehörte auch der zu unkupierten Hunden aus dem Jahr 2022. Nach einer Brandrede des JGHV-Präsidenten Karl Walch hatte die HV einem Antrag zugestimmt, der unkupierte Hunde von IKP und Kleemann ausschloss. Dass dies unüberlegt und im Zweifel tierschutzwidrig erfolgte, wurde schnell sichtbar, weshalb der Beschluss zunächst ausgesetzt wurde und auf der HV 2023 jetzt zurückgenommen werden soll. 

 

So wäre eine Beschneidung der Rechte des Präsidiums zu Spontananträgen sicherlich sinnvoll. Um auf aus der HV sich ergebende Fragestellungen mit Anträgen reagieren zu können, kann problemlos der Versammlungsleitung gewährt werden Anträge zu stellen, wenn die Mitglieder zustimmen. Dann könnte in der HV über die aktuellen Anträge abgestimmt werden.

 

Grundsätzlich zeigt sich beim DK-Verband aber eine Entfremdung zwischen Mitgliedern und Präsidium. So forderte etwa der Klub Niederbayern mit dem Verbandspräsidiumsmitglied Rudi Fisch an der Spitze, die Hürden für die Zulassung neuer Klubs als Mitglieder zu erhöhen. Dies vor dem Hintergrund, dass sich derzeit einige neue Klubs gegründet haben, die Klubs Niederrhein und Ostfriesland werden auf der HV aufgenommen werden. Dies erfolgt auch deshalb problemlos, weil es ein Recht auf Aufnahme gibt, wenn die notwendigen Bedingungen eingehalten werden. Fisch begründet den Antrag so: „… Vielfach wurden Vereine aus persönlichen Befindlichkeiten heraus neu gegründet. Aus züchterischer und örtlicher Sichtweise war keine Notwendigkeit gegeben. …“

 

Für neue Klubs sollen die Einstiegsbedingungen jetzt verschärft werden. So steigt das zu leistende Einstiegsgeld von 2.000 auf 10.000 Euro, geteilt in eine Aufnahmebearbeitungsgebühr von 5.000 und eine Investbeteiligung von weiteren 5.000 Euro. Zudem sollen Voraussetzungen an kynologisches Wissen und dessen Nachweis sowie Aktivität erfüllt werden, die wahrscheinlich noch nicht einmal alle bestehenden Klubs erfüllen. Eine ähnliche Messlatte an die Mitgliedschaft im Präsidium anzulegen, etwa was züchterische Aktivität angeht, ist allerdings nicht vorgesehen.

 

Schwerer wiegt bei dem Antrag aber auch der Gedanke der Kontrolle, die das Präsidium nach Meinung Fischs ausüben können soll. So heißt es im Antrag: 

 

„In den ersten fünf Jahren nach der Aufnahme in den Deutsch Kurzhaar-Verband dürfen Prüfungen, Zuchtschauen und sonstige Veranstaltungen nur unter Aufsicht des geschäftsführenden Präsidiums veranstaltet werden. … Der Obmann für das Prüfungswesen im Deutsch-Kurzhaar-Verband bestellt für jede Veranstaltung jeweils einen Prüfungsleiter. Die Kosten sind vom Mitgliedsverein zu tragen.“ 

 

Weiter soll für alle Klubs gelten:

 

„Das Präsidium des Deutsch-Kurzhaar-Verbandes ist berechtigt den Mitgliedern zur Durchführung und Durchsetzung der Verbandsrichtlinien und -ordnungen Weisungen und Auflagen zu erteilen.“

 

Interessanter fast noch, dass ein Maulkorb verhängt werden soll:

 

„Das Präsidium des Deutsch-Kurzhaar-Verbandes ist berechtigt den Mitgliedern zur Durchführung und Durchsetzung der Verbandsrichtlinien und -ordnungen Weisungen und Auflagen zu erteilen. Mit der Beantragung der Aufnahme verpflichtet sich der Verein und seine Mitglieder zur Treuepflicht gegenüber dem Deutsch-Kurzhaar-Verband. Der Verein und seine Mitglieder verpflichten sich den Verbandszweck in § 2 zu beachten und alles zu unterlassen was dem Verbandszweck in § 2 des Deutsch-Kurzhaar-Verbandes schaden könnte. Hierzu gehört auch, es zu unterlassen in Druckschriften, Anzeigen, E-Mails, sozialen Medien und Homepages Meinungen zu äußern die nicht im Einklang mit dem Verbandszweck in § 2 sowie den Ordnungen und Regularien des Deutsch-Kurzhaar-Verbandes stehen.“

 

Hier scheint die Angst vor einer freien Meinungsäußerung der Mitglieder groß zu sein.

 

Auch wenn dieser Antrag so nicht beschlossen werden wird und bereits im Vorfeld entschärft wurde, zeigt er doch die Ideenlage einzelner Präsidiumsmitglieder und die starke Entfremdung von Teilen des Präsidiums von den Mitgliedern. 

"Echte Jäger"

Jagdgebrauchshund oder Jagdverbrauchshund?

Jagdhunde sind echte Ausnahmeerscheinungen unter den Hunden. Sie sind für eine sinnvolle Jagd unerlässlich, für manche Jagdarten ist ihre Anwesenheit gesetzlich vorgeschrieben. Wer jagt, weiß das. Dabei unterscheiden sich die Arten des jagdlichen Einsatzes gewaltig – und damit auch die Anforderungen.

 

Im Rahmen der Diskussion über das Kupieren von Jagdhunden wurde oft angeführt, dass Jagdhunde, die nach Meinung „echter Jäger“ wirklich jagdlich geführt würden, sich mehr oder weniger ständig an der Rute verletzen. Abgesehen davon, dass weder Beobachtung nach Statistik diese These stützen, ist dann zu hinterfragen, was eigentlich echter jagdlicher Einsatz bedeutet. 

 

Dabei sind zwei Dinge zu beachten: Die Art der Jagd und die Häufigkeit, mit der sie ausgeübt wird. In der auf @deutschkurzhaarinfo auf Facebook geführten Diskussion gibt es immer wieder Nutzer, die sich selbst als Jäger, andere aber nur als Jagdscheininhaber bezeichnen. Abgesehen von der darin zum Ausdruck gebrachten Geringschätzung gegenüber anderen Jägern, ist eine echte Definition wohl kaum möglich. Ab wann ist ein Jäger ein Jäger? Das Gesetz sieht das ziemlich eindeutig: mit Erwerb des Jagdscheins. 

 

Jetzt sind die Bedingungen, unter denen die Jagd ausgeübt wird, tatsächlich sehr unterschiedlich. Nicht jeder hat das Revier am Haus und kann täglich mit den Hunden Gräben oder Knicks abgehen, in der Jagdzeit dann auch mit der entsprechenden Arbeit vor und nach dem Schuss. Nicht jeder ist Pächter eines Reviers, in dem er seine Hunde im täglichen jagdlichen Training hält. Trotzdem arbeiten diese Jäger oft sehr intensiv mit ihren Hunden, in Hundeschulen, bei Kreisjägerschaften, im Hegering oder auch bei jagdlichen Einsätzen als Gast. Alle diese Hunde stehen im jagdlichen Einsatz, sind also Jagdgebrauchshunde.

 

Was die „echten Jäger“ unter jagdlichem Einsatz verstehen, lässt eher an Jagdverbrauchshunde denken. Wer 80 mal im Jahr mit seinem Hund auf Drückjagd geht, ihn auf Nachsuchen durch Brombeer- und Schlehhecken schickt, ihn Sauen stellen und binden lässt, ihn nach dieser anstrengenden Arbeit wahrscheinlich auch noch zum Apportieren auf Enten im Schilf oder Reet einsetzt, weil der Jagdtag noch nicht voll genug war, ihn dann zurück in seinen Zwinger schickt, der macht den Hund vom Gebrauchs- zum Verbrauchshund. 

 

Und ganz ehrlich: es ist eine sehr geringe Zahl an Jägern, die überhaupt zu solchem Jagdeinsatz kommen. 400.000 Menschen besitzen in Deutschland einen Jagdschein. Wie viele davon sind nach Meinung der „echten Jäger“ also echte Jäger? 

 

Dazu kommt, dass auch die Art der Jagd sehr unterschiedlich ist. Ein Deutsch Kurzhaar etwa wird als vielseitig einsetzbarer Jagdgebrauchshund beschrieben. Das bedeutet, dass er von seinen Ursprüngen als reiner Vorstehhund im Feld immer mehr zu einem Begleiter auf allen Arten der Jagd wurde. Der eine setzt ihn vor allem zum Apport von Wasserwild ein, anderenorts arbeitet er vor dem Schuss auf Flugwild, in anderen Revieren steht er für Nach- und Totsuchen zur Verfügung, gelegentlich arbeitet er auf Drückjagden, manchmal ist er nur Begleiter beim Ansitz und kommt nur selten zum Einsatz. Doch alles das ist Jagd, denn es darf nur mit einem gültigen Jagdschein ausgeübt werden. 

 

Damit zurück zum Auslöser der Diskussion, dem Kupieren. Interessant ist, dass die Freunde des Kupierens gar keinen Unterschied machen, wenn es um die Ausnahmeregelung für Jagdhunde geht: Abgabe nur in Jägerhand heißt es immer wieder und damit wird das Kupieren gerechtfertigt. Ist der Welpenkäufer also im Besitz eines Jagdscheins, egal wie er seinen Hund später führt, wird von den Hardlinern kupiert, ohne den zukünftigen Besitzer zu fragen. Oft genug auch, ohne den zukünftigen Besitzer zu kennen, denn der steht am dritten Tag nach der Geburt oft noch gar nicht fest. Das Kupieren wäre in diesem Fall tierschutzwidrig. Zudem geben Züchter, auch von den harten „echten Jägern“, Welpen auch in Nicht-Jägerhand ab. Spätestens dann, wenn die Würfe groß sind, die Hunde nach mehreren Wochen noch nicht abgegeben sind und auch keine Käufer in Sicht sind. 

 

Die „echten Jäger“ nehmen für sich in Anspruch, den Hund aus Gründen des vorsorglichen Tierschutzes zu kupieren. Und ja, wer seinen Hund so intensiv bejagt, mag gute Gründe dafür haben. Ihm ist es auch erlaubt. Bei allen anderen gilt das aber nicht. Und dann ist das Kupieren in Deutschland schlichtweg verboten. 

Facebook

Diskussion über das Kupieren

Die Absicht des DK-Verbands, durch die Hintertür einen Kupierzwang einzuführen, hat – auch auf der Facebook-Seite @deutschkurzhaarinfo – zu einer intensiven Diskussion geführt. Extrempositionen außen vor gelassen ergibt sich ein differenziertes Bild. 

 

Es wurde oft gesagt, dass sich Hunde im jagdlichen Einsatz verletzen können. TL schreibt dazu: „Rutenverletzungen sind, sogar auch bei langhaarigen Hunden deren Ruten besser geschützt sind, ein ständiges Thema. Kupiert wird nur um dies zu verhindern!“ AS fügt hinzu: „Für mich ist auch absolut unstrittig, dass es bei unkupierten kurzhaarigen Hunden häufiger zu langwierigen Verletzungen kommen wird, sofern sie im regelmäßigen Jagdbetrieb stehen. Für diejenigen die 2x im Jahr ne Ente ausm Teich holen wird’s egal sein. Ich hoffe, dass das etwas ungeschickte Vorgehen des Verbandes nicht zum Eigentor wird.“

 

Auch weitere Autoren beschreiben Verletzungen, die im Jagdbetrieb vorkommen. Weil dies so sein kann, hat der Gesetzgeber auch für den begründeten Einzelfall eine Ausnahme vom Kupierverbot vorgesehen. Was in der Diskussion allerdings noch nicht gesagt wurde ist, dass es eben um eine Einzelfallentscheidung gehen muss. Dass der neue Besitzer eines Deutsch-Kurzhaar einen Jagdschein hat, sagt erst einmal nichts über den späteren jagdlichen Einsatz des Hundes und damit die Verletzungsgefahr aus. Das wird in den Kommentaren auch deutlich. 

 

Dazu kommt, dass das Kupieren beim Welpen bis zum dritten Lebenstag erfolgen soll. Viele Züchter wissen zu diesem Zeitpunkt aber noch gar nicht, an wen sie die Hunde abgeben. Das zeigen auch Beiträge auf Facebook, in denen mehrere Monate alte, kupierte Welpen abgegeben werden sollen. 

 

Das Vorgehen des DK-Verbands allerdings, unkupierte Hunde von Prüfungen und Zuchtschauen und so auch von der Zucht auszuschließen, wird in der Regel mit Unverständnis quittiert. KS schreibt: „Was hat denn die Zucht mit der Verletzung bei einer Jagd zu tun? Nicht jeder Hund, der zur Zucht zugelassen ist, wird ständig seine Rute auf der Jagd verletzen.“ Und SM schreibt: „Die Zuchttauglichkeit wird von Anlagen und Genen bestimmt, die Prüfung hängt von der Ausbildung ab, ob mit oder ohne Schwanz spielt dabei doch keine Rolle.“ 

 

Es gibt auch Unterstützer der Position. US schreibt dazu: „Vollkommener Schwachsinn! Es soll lediglich für in Deutschland gezüchtete und geführte Hunde auf IKP und Kleemann ein Kupiergebot geben. Recherchiert gefälligst besser und hetzt die Leute nicht mit Fakenews auf!“ Dazu ist anzumerken, dass unkupierte Hunde nicht nur von IKP und Kleemann, also den Eliteprüfungen ausgeschlossen werden, sondern auch von Zuchtschauen (nachzulesen beispielsweise hier: http://www.klubkurzhaar.de/index.php?show=dpage&id=15). Die dort vorgenommene Bewertung ist Voraussetzung für die Zuchttauglichkeit. Wichtiger aber: Es wird immer mit dem Tierschutzgedanken argumentiert, wenn es ums Kupieren geht. Warum sollen dann aber unkupierte Hunde aus Österreich, der Schweiz oder all den anderen Nachbarländern, die ein vollständiges Kupierverbot haben, teilnehmen dürfen? Gilt hier der Tierschutz nicht?

 

 

Insofern ist die Position von PW zu verstehen, der schreibt: „Ich halte die gesetzliche Regelung für ausgewogen und den heutigen jagdlichen Möglichkeiten der meisten tatsächlich jagdlich führenden Hundeführern gerecht werdend. Der Maßstab bei jeder Prüfung sollte alleine die auf der Prüfung gezeigte Leistung sein. Was das mit der Rutenlänge zutun hat erschließt sich mir nicht.“ Und BBH schreibt: „Ich frage mich, wieso es Gesetze gibt, wenn die ignoriert werden können. Dann machen wir doch zukünftig einfach alle, was wir wollen. Wäre doch mal ein vernünftiger Vorschlag.“

 

Der weitere Fortgang wird spannend. EH etwa fragt: „Wie reagiert der VDH?“

Kupierzwang II

Vom Kupierverbot zum Kupierzwang

Seit 1998 gilt in Deutschland ein Ruten-Kupierverbot. Für jagdlich geführte Hunde gelten Ausnahmen. Der Deutsch-Kurzhaar-Verband als Dachorganisation der Rasse des deutschen kurzhaarigen Vorstehhundes strebt jetzt an, dass alle Deutsch-Kurzhaar kupiert werden müssen. Anderenfalls werden sie von der offiziellen Zucht ausgeschlossen. 

 

Das Kupieren der Ohren und / oder der Ruten gehörte bei einigen Hunderassen von Dobermann oder Boxer bis hin zu Deutsch Drahthaar und dem Deutschen Wachtelhund lange Jahre zum Erscheinungsbild. Traditionell handelte es sich dabei um die Umsetzung eines Schönheitsideals. Die Teilamputation der Ohren wurde 1987, die der Ruten 1998 mit dem Tierschutzgesetz verboten. Seither dürfen Hunde nicht mehr kupiert werden, weder an den Ohren noch an den Ruten. 

 

Die Fortentwicklung des Tierschutzgesetzes ist Ausdruck einer sich wandelnden Einstellung zu Tieren. Unnötige Schmerzen zu vermeiden und Tieren ein tierwürdiges Leben zu ermöglichen ist das Ziel. 2002 wurde der Tierschutz zudem mit Verfassungsrang ins Grundgesetz aufgenommen. Seither dürfen auch kupierte Hunde nicht mehr ausgestellt werden.  Weitere Verschärfungen folgten, auch das Verbot der Qualzucht. Zuletzt wurden Veränderungen an der Tierschutzhundeverordnung vorgenommen. So wurde das bestehende Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig kupierte Hunde auf „sonstige Veranstaltungen, bei denen Hunde geprüft, verglichen oder sonst beurteilt werden“ ausgedehnt. 

 

Nun gibt es eine einzige Ausnahme vom Kupierverbot. Im Tierschutzgesetz §6 steht: Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn der Eingriff im Einzelfallbei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerlässlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen.

 

Die Ausnahmeregelung wird dem Tierschutz begründet: Stark geforderte Hunde könnten sich im Jagdbetrieb die Ruten aufschlagen, was schlimme Verletzungen bedeutet. Sofern dies im Einzelfall nachgewiesen wird, ist das Kupieren zwar immer noch ein großer Eingriff, aber möglicherweise zu rechtfertigen. Dies ist vom Gesetzgeber auch so gewollt.

 

Allerdings sind dabei drei Punkte zu erfüllen: Zunächst muss es sich um einen Jagdgebrauchshund handeln. Das ist bei der Rasse deutsch-Kurzhaar gegeben. Dazu muss die Amputation für den konkreten Einsatz des Hundes im Einzelfall unerlässlich sein. Nur die Tatsache, dass ein Deutsch-Kurzhaar ein Jagdhund ist, reicht nicht aus. Da der Deutsch-Kurzhaar als vielseitiger Jagdhund beschrieben wird, geht es hier um den konkreten Einzelfall, also die Art der Jagd. Wer vier Mal im Jahr auf Ansitz geht und seinen Hund derweil unter dem Sitz liegen lässt, braucht keinen kupierten Hund. Gleiches gilt für die Arbeit im Feld oder am Wasser. 

 

Somit ist nicht zu rechtfertigen, dass pauschal alle Hunde einer Rasse kupiert werden müssen. Das genau aber strebt der DK-Verband jetzt an. Nachdem es über Jahrzehnte für Prüfungen oder Zuchtschauen völlig unerheblich war, ob ein DK kupiert oder unkupiert war, werden jetzt unkupierte Hunde von den Eliteprüfungen IKP und Kleemann ausgeschlossen. Einige Hardliner geben den Takt vor und lassen unkupierte Hunde nicht zu Zuchtschauen zu. Ziel ist es, alle Halter dazu zu zwingen, die Hunde kupieren zu lassen.

 

Statt eines Kupierverbots mit Ausnahme, das der Gesetzgeber angestrebt hat, soll also ein Kupierzwang eingeführt werden. Dabei handelt es sich um eine bewusste Umgehung des Gesetzes. 

 

Kupierzwang

DK-Verband strebt Kupierzwang an

Der Deutsch-Kurzhaar-Verband e.V. strebt einen vollständigen Kupierzwang für alle Deutsch Kurzhaar-Hunde an. Damit stellt sich der Verband nicht nur gegen das Tierschutzgesetz, sondern missachtet auch Beschlüsse und Regularien seiner Dachverbände, des JGHV und der Federation Cynologique Internationale (F.C.I.). Das geht aus einem internen Schreiben des Verbandes hervor.

 

In einem Schreiben des Verbandes heißt es: „Langrutige Hunde wurden nicht nach den Regularien des DK-Verbandes gezüchtet. (…) Diese Hunde sind demnach für die Zucht nicht relevant!“ Zur Begründung heißt es: „Langrutige Hunde entsprechen nicht dem FCI Standard, der für Jagdhunde, die der DK-Verband züchtet, so hinterlegt ist.“ Als Konsequenz werden alle DK-Zuchtvereine verpflichtet, „den betroffenen Hund aus der Formwertüberprüfung zu streichen.“ Da ohne Zugang zu Formwertüberprüfungen keine regulierte Zucht möglich ist, will der DK-Verband auf diese Weise den Kupierzwang festschreiben.

 

Der DK-Verband bezieht sich hier auf den bei der Federation Cynologique Internationale (F.C.I.) hinterlegten Standard 119, Deutsch Kurzhaar. Darin heißt es zur Rute: „Hoch angesetzt, im Ansatz kräftig, sodann sich verjüngend, mittellang. Für den Jagdgebrauch etwa um die Hälfte gekürzt. In der Ruhe herabhängend, in der Bewegung waagrecht und nicht zu hoch über der Rückenlinie oder stark gekrümmt getragen. In Ländern, in denen der Gesetzgeber ein Rutenkupierverbot erlassen hat, kann die Rute naturbelassen bleiben. Sie sollte bis zum Sprunggelenk reichen und gerade bzw. leicht säbelförmig getragen werden.“ 

 

Hieraus ergibt sich somit kein Kupierzwang, zumal in Deutschland ein Kupierverbot gilt. Jagdhunde dürfen nur anhand einer Ausnahmeregelung nach Einzelfallentscheidung kupiert werden. Die Berufung auf den Standard ist aber auch insofern hinfällig, als F.C.I. für ausnahmslos alle bei ihr geführten Standards sagt: „Ein Rassestandard ist ein Dokument, das jegliche chirurgische Veränderungen verbietet. Formulierungen, die chirurgische Eingriffe verlangen, werden in allen F.C.I.-Standards abgelehnt.“ 

 

Dem stimmt auch der Jagdgebrauchshundverband JGHV zu. Dieser schreibt in der am 22. August 2021 beschlossenen Resolution zum Rutenkupieren von Jagdgebrauchshunden sehr eindeutig: „Das Kupieren ist kein Rassestandard.“ Der DK-Verband ist an solche Beschlüsse laut eigener Satzung gebunden. 

 

Insofern ist der Versuch des DK-Verbands, einen Kupierzwang durchzusetzen, nicht nur ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, sondern auch gegen die für ihn bindenden Regularien des JGHV und der F.C.I..

Tierärzte

BTK: Züchter dürfen nicht kupieren

Tierärzte sind beim Kupieren der Ruten in der Pflicht. Nur sie dürfen den Eingriff vornehmen und sie müssen zudem die Entscheidung über die Zulässigkeit treffen. Die Bundestierärztekammer (BTK) weist ausdrücklich darauf hin, dass Züchter nicht kupieren dürfen. 

 

„Es ist nicht gestattet, dass Züchter kupieren, hier ist das TierSchG eindeutig: §6 (1) Satz 3: „Eingriffe nach Satz 2 Nummer 1 und 5 sind durch einen Tierarzt vorzunehmen“ […]“, sagt Katharina Klube von der Bundestierärztekammer. „Wer entgegen §6 Abs. 1 Satz 3 einen Eingriff nach §6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 vornimmt, ohne Tierarzt zu sein, handelt ordnungswidrig im Sinne von §18 Abs 1 Nr. 8 TierSchG.“ 

 

Das Vorgehen bei der Prüfung der Unerlässlichkeit des Eingriffs ist dabei für den Tierarzt schwierig. „Der praktische Tierarzt hat ja keine Kontrollbefugnis. Er kann sich nur die Bescheinigungen über Brauchbarkeitsprüfungen beider Elterntiere und den Jagdschein des zukünftigen Besitzers zeigen lassen“, sagt Klube. Die Gesetzeslage wird im Kommentar zum Tierschutzgesetz (Hirt, Maisack, Moritz, 2016) ausgeführt: „Voraussetzung für eine Zulässigkeit ist zunächst der Nachweis, dass der zu kupierende Hund später jagdlich geführt werden soll; dazu sollten die Vorlage von Bescheinigungen über Brauchbarkeitsprüfungen beider Elterntiere sowie des Jagdscheins des Besitzers gefordert werden.“

 

„Tierärzten wird im Einzelfall eine Abwägung abverlangt, ob das Kupieren der Rute zulässig ist oder nicht“, sagt Klube. „Wenn er Zweifel hat, kann er den Eingriff ablehnen. Wenn er hinterher den Verdacht hat, dass der Hund in andere Hände abgegeben wurde, kann er die zuständige Behörde verständigen, die dann eine Kontrolle durchführen kann.“

 

Dabei tun sich Tierärzte auch grundsätzlich schwer mit der Überprüfung der Unerlässlichkeit. „Die Tierärztekammer Niedersachsen hat in ihrer Resolution 1999 festgestellt, dass die Unerlässlichkeit „praktisch nicht gegeben“ ist", sagt Klube. Im Zuge der letzten umfangreichen Überarbeitung des TierSchG 2011 hatte die Bundestierärztekammer vorgeschlagen, die Ausnahme zum Kupieren der Rute bei jagdlich geführten Hunden unter Genehmigungsvorbehalt zu stellen. Damit wäre jeweils die Erlaubnis der zuständigen Behörde erforderlich. „Das wurde aber leider nicht übernommen“, sagt Klube.

 

Kupierzwang

"Streit um kupierte DK schwelt weiter"

Gerade erschien ein neuer Artikel zum Thema Kupieren und dem Kampf für die Gleichbehandlung kupierter und unkupierter Deutsch Kurzhaar. Darin wird dargestellt, dass eine juristische Klärung der Frage nach der Gleichbehandlung kupierter und unkupierter Hunde erfolgen wird. 

 

Interessant darin auch, dass der 2. Vorsitzende des Klub Kurzhaar Schleswig-Holstein e.V., Thomas Carstensen, Jagdhunderassen pauschal das Etikett „kupiert“ oder „unkupiert“ zuordnet. Abgesehen davon, dass das Tierschutzgesetz eine Einzelfallprüfung je Hund verlangt, bleibt auch unerwähnt, dass es bei vielen Rassen sowohl kupierte wie unkupierte Hunde gibt. Die ungarischen Vorstehhunde etwa, Magyar Vizslar Kurzhaar, werden je nach Anforderung des Jägers kupiert oder nicht kupiert und weisen trotz eines sehr kurzen Fells keine Häufung bei Rutenverletzungen auf. Der Deutsche Jagdverband strich gerade erst alle Aussagen zu kupiert oder unkupiert von seiner Informationsseite zum Thema Jagdhunde. 

 

Schuldig bleibt der Kreisjägermeister Nordfrieslands auch Zahlen etwa zur Häufigkeit von Rutenverletzungen und damit der Frage, wie sinnvoll das vorsorgliche Amputieren der Ruten tatsächlich ist. In den Ländern, die das Kupieren nicht erlauben wie etwa Österreich, die Schweiz, Schweden, Finnland und vielen weiteren, kam es nicht zu einer Zunahme von Rutenverletzungen. Dabei liegen keine Statistiken darüber vor, genauso wenig wie in Deutschland. 

 

Insofern scheint es durchaus möglich, dass das Vermeiden von Verletzungen nur einer von mehreren Gründen für den Kupierzwang ist, den der Deutsch-Kurzhaar-Verband anstrebt. Und es scheint auch nicht der tragfähigste zu sein. 

 

Zu finden ist der Artikel hier: https://www.shz.de/lokales/friedrichstadt/artikel/tatinger-gegen-kupieren-von-ruten-der-deutsch-kurzhaar-hunde-42340020

Kupieren

Undankbare Rolle für Tierärzte

Nach den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes dürfen Ruten bei Hunden – wenn überhaupt – nur von Tierärzten kupiert werden. Angesichts der Rechtslage, die das Kupieren nur in eng begrenzten Einzelfällen erlaubt, lehnen viele Tierärzte das Kupieren ab. Der DK-Verband möchte sie jetzt allerdings sogar dazu verpflichten, mit ihrer Unterschrift die Konformität des Kupierens mit dem Tierschutzrecht zu bestätigen.

Schon 2014 wurde auf der Hauptversammlung des DK-Verbands in Dipperz beklagt, dass Tierärzte fürs Kupieren schwer zu finden sind. Auszug aus dem Protokoll: „Frau Völker-Engler berichtet, dass es in Ihrer Gegend schwierig wird, einen Tierarzt zu finden, der Welpen kupiert. Bei Rudi Fisch gibt es das gleiche Problem, hier hat der Klub einen Tierarzt zur Verfügung, der kupiert.“

Seither hat sich das Problem eher verschärft als entspannt. Denn angesichts der strengen Regeln des Tierschutzgesetzes ist es für Tierärzte durchaus heikel, die Bescheinigungen auszustellen. Zudem wird oft berichtet, dass die Teilamputation der Rute ohnehin von Züchtern selbst vorgenommen wird, die sich dann im Nachhinein um eine tierärztliche Bescheinigung bemühen müssen.

Jetzt wird der Druck auf die Tierärzte noch verstärkt. In einem Schreiben fordert der DK-Verband die Zuchtwarte auf, „zukünftig bei der Wurfabnahme eine Bescheinigung durch den Tierarzt auszustellen, dass das Kupieren tierschutzkonform erfolgt ist.“ Damit werden die Tierärzte in die Pflicht genommen, nicht nur die Amputation durchzuführen und dies zu bescheinigen. Sie sollen auch bestätigen, dass das Kupieren tierschutzkonform erfolgt ist. Das ist aber nur bei einer Einzelfallprüfung möglich. Dabei muss der Tierarzt auch auf Alternativen verweisen. Dies geht aus einem vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages zitierten juristischen Kommentar hervor. Im Dokument des Wissenschaftlichen Dienstes heißt es: „Die im Einzelfall festzustellende Unerlässlichkeit (= unbedingte Notwendigkeit) wird damit begründet, dass sonst die Wahrscheinlichkeit bestehe, dass es bei der Tätigkeit im Dickicht oder Schilf zu erheblichen Verletzungen und/oder Entzündungen des Schwanzes kommen werde. Der Tierarzt, dem nach Abs. 1 S. 3 die Entscheidung über den Eingriff obliegt, muss aber prüfen, ob nicht eine schonendere Alternative zur Abwendung dieser Gefahr zur Verfügung steht und – vor allem – ob die Gefahr so groß ist, dass sie den mit Teilamputation verbundenen Schaden überwiegt.“

Angesichts der Tatsache, dass viele Züchter ihren Welpen im Alter von drei Tagen die Ruten kupieren, ohne bereits feste Abnehmer für sie zu haben, scheint dies fast unmöglich. Nur wenn bereits Sicherheit über den Welpenkäufer und den bei diesem vorgesehenen Einsatz des Hundes besteht, könnte der Tierarzt das Kupieren als „tierschutzkonform“ bescheinigen. Dazu müsste der Tierarzt allerdings auch die jagdlichen Gegebenheiten kennen und bewerten können. Für Nicht-Jäger unter den Tierärzten eine fast unlösbare Aufgabe. Und ein weiterer Grund zur Vorsicht, denn mit ihrer Unterschrift haften sie auch gegenüber den kontrollierenden Behörden für die Richtigkeit. Und Kontrollen werden in Zukunft, siehe die Zuchtschau in Viöl, häufiger vorkommen und intensiver werden. 

Zuchtschau in Viöl

Kontrolle bei Zuchtschau

Am 11. Juni 2022 fand in Viöl die Zuchtschau des Klub Kurzhaar Schleswig-Holstein statt. Bei bestem Wetter trat ein großes Feld Deutsch Kurzhaar an. Viele großartige Hunde wurden begutachtet und bewertet. Als Höhepunkt der Zuchtschau wurde der Titel "Best of Breed" (BOB) vergeben. Gewinner ist Lystlunds Valentino I, der in der Jugendklasse Rüden sg1 holte und dann gegen die Erstplatzierten der anderen Kategorien antrat. 

Da auf der Zuchtschau des Klub Kurzhaar Schleswig-Holstein der Beschluss des DK-Verbandes, unkupierte Hunde von den internationalen Prüfungen auszuschließen, auch auf lokaler Ebene umgesetzt wurde, gab es Vorbehalte gegen die Durchführung der Veranstaltung. Das Veterinäramt Husum war mit zwei Vertretern vor Ort und kontrollierte stichprobenartig, ob alle Hunde ordnungsgemäß kupiert waren. Dazu mussten die Führer Unterlagen vorlegen, die jagdlich geführte Eltern, den jagdlichen Einsatz und die Bestätigung eines Tierarztes über die Durchführung des Kupierens belegen. Die Kontrollen ergaben keinerlei Beanstandungen. 

Artikel zum Kupieren

"Cuno soll seine Rute behalten"

Die Zeitungen der shz-Gruppe und damit fast alle in Schleswig-Holstein berichteten im Vorfeld der in Viöl vom Klub Kurzhaar Schleswig-Holstein geplanten Zuchtschau vom Ärger, den der Beschluss des Klub-Vorstandes erzeugt hat. Unkupierte Hunde waren auf der Veranstaltung ausdrücklich nicht zugelassen, was für Irritation und Gegenwehr bei einem Betroffenen (Mitglied der Redaktion deutsch-kurzhaar.info) führte. Unter diesem Link ist der Artikel zu finden: https://www.shz.de/lokales/husum/artikel/deutsch-kurzhaar-hund-soll-seine-rute-behalten-42153080

Zuchtrüden

Zuchtrüden

Zucht erfordert ein Händchen für die Wahl der Verpaarung. Und sie erfordert Wissen um mögliche Zuchtrüden. Auf dieser Seite stellen wir zur Zucht geeignete Rüden vor.

Möchten Sie Ihren Hund eintragen lassen? Senden Sie uns bitte die entsprechenden Daten und Fotos. Die Eintragung ist kostenlos. Für die Beschreibung der Hunde, ihrer Eigenschaften, Prüfungsergebnisse und Leistungsabzeichen sind die Einreicher verantwortlich. Wir übernehmen keine Haftung und behalten uns die Veröffentlichung ausdrücklich vor.

Cuno von der Schlei

ZB-Nr. 0966/20, Schwschl. m. schw. K.u.Pl., gew. am 19.06.2020

D1*, S1, LN, HN, HD A2, OCD frei, ÜW frei

Formwert: SG3 (J)

Eigentümer: Bodo Scheffels

Pastoratsweg 4

25881 Tating

(für mehr Info aufs Bild klicken)

Baldur von der Schlei

ZB-Nr. 0518/19, Brschl. M.br.K.u.Pl., gew. am 18.03.2019

D1, S1, Suchensieg, BP Brandenburg, Notlösung Spurarbeit: 10 Pkt., Sichtlaut, LN, HD A2, OCD frei, ÜW frei

Formwert SG (J)

Eigentümer: Friedrich Klühe

(für mehr Info aufs Bild klicken)

Béla von der Nordhoop

ZB-Nr. 0349/19, Brschl. m. Pln., gew. 22.02.2019

D1, S1, HZP 178 Punkte; VwSP 2, VGP 320 Punkte 1.Preis, Notlösung Corona Hasen Spur, HN, HD B2; OCD frei

Formwert SG

Eigentümerin: Iris Knop-Heidmann

Chausseestrasse 15a

15757 Halbe

(für mehr Info aufs Bild klicken)

Carlos von der Mainruhe

ZB-Nr.: 0942/22, Braun mit Brustfleck, gew. am 10.05.2022

D1, VJP 68 Pkt., HZP 187 Pkt., VGP1 336 Pkt. ÜN (Nasengebrauch 4h), AH, SJ, HN, sichtlaut, OCD frei, ÜW frei

Formwert: SG3 (J)

Eigentümer: Mareike Streicher

Neuendamm 5

19258 Schwanheide

(für mehr Info aufs Bild klicken)

Merkwürdiger Beschluss

Kritik am DK-Verband

Auf seiner Jahreshauptversammlung am 19. März 2022 hat der Deutsch-Kurzhaar-Verband beschlossen, unkupierte Hunde zu sanktionieren. Dazu wurde auf Antrag des Präsidiums der Beschluss gefasst, dass "in Deutschland gezüchtete und verbliebene Hunde, die unkupiert sind, ab sofort nicht mehr zur IKP oder Kleemann zugelassen werden." 

Dies stellt einen klaren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und den Gleichbehandlungsgrundsatz dar. Dabei wurde der Antrag ohne Begründung gestellt. Der Präsident des JGHV, Karl Walch, hatte zuvor in seinem Grußwort über das Kupieren gesprochen. In der ersten offiziell veröffentlichten Fassung des Protokolls der JHV stand zu lesen: "Herr Walch berichtet nach seinem Grußwort über die neue Tierschutz-Hundeverordnung. Er warnt davor, alles und jeden in den sozialen Medien zu verbreiten. Das Kupieren der Ruten ist beim Jagdgebrauchshund unerlässlich. Dazu gibt es ein veraltetes Gutachten aus Schottland. Hier ist die Solidarität aller Züchter und Verbände zwingend. Ein neueres Gutachten kann von Nöten sein."

Nachdem der Beschluss Ärger hervorrief, ließ Herr Walch das Protokoll ändern. In der zweiten veröffentlichten Fassung Fassung steht jetzt: "Herr Walch berichtet nach seinem Grußwort u.a. über die neue Tierschutz-Hundeverordnung. Er warnt davor, alles und jedes in den sozialen Medien zu verbreiten und zu diskutieren. Der JGHV hat auf seinem Verbandstag 2021 eine Resolution zum Thema Rutenkupieren verabschiedet. Das Kupieren der Ruten ist beim Jagdgebrauchshund im begründeten Einzelfall weiterhin gesetzlich zulässig. Ein neueres Gutachten aus Schottland untermauert die Notwendigkeit. in dieser Angelegenheit ist die Solidarität aller Züchter und Verbände zwingend notwendig. Ein neues wissenschaftliches Gutachten zum Thema kann in der Argumentation hilfreich sein." Die neue Formulierung deckt sich mit der Gesetzeslage und sollte auch entsprechend Beachtung beim DK-Verband finden. 

Offen bleibt allerdings, warum der Verband das Nicht-Kupieren sanktionieren möchte. Bereits seit Einführung der neuen Regeln zum Rutenkupieren im Tierschutzgesetz 1998 wurden unkupierte und kupierte Deutsch Kurzhaar nebeneinander geführt. Im Jagdgebrauch ist kein Unterschied feststellbar, in der Zucht ebenfalls nicht. Eine Änderung dieses friedlichen Nebeneinanders wäre nicht notwendig gewesen.