Am 18. März 2023 findet die Hauptversammlung des DK-Verbands statt. Auf der Tagesordnung neben viel Formalem: Ungewünschte neue Klubs, ein Maulkorb für Mitglieder und die Rücknahme des Beschlusses über unkupierte DK.

 

Die Anträge der Klubs wurden in den Kurzhaar-Blättern veröffentlicht. Das Präsidium, dem nach der Satzung ein eigenständiges Antragsrecht zusteht, legt seine Ideen immer erst kurz vor der Sitzung vor. Auch dies ein Thema, so beantragte der DK Klub Althümmling, die Satzung so zu ändern, dass grundsätzlich alle Anträge zur Hauptversammlung bis zum 15. Februar des Jahres einzureichen sind, auch die des Präsidiums. Schon häufiger hatte sich Ärger an überraschend und spontan eingebrachten Anträgen des Präsidiums entzündet.

 

Zu diesen spontanen Anträgen gehörte auch der zu unkupierten Hunden aus dem Jahr 2022. Nach einer Brandrede des JGHV-Präsidenten Karl Walch hatte die HV einem Antrag zugestimmt, der unkupierte Hunde von IKP und Kleemann ausschloss. Dass dies unüberlegt und im Zweifel tierschutzwidrig erfolgte, wurde schnell sichtbar, weshalb der Beschluss zunächst ausgesetzt wurde und auf der HV 2023 jetzt zurückgenommen werden soll. 

 

So wäre eine Beschneidung der Rechte des Präsidiums zu Spontananträgen sicherlich sinnvoll. Um auf aus der HV sich ergebende Fragestellungen mit Anträgen reagieren zu können, kann problemlos der Versammlungsleitung gewährt werden Anträge zu stellen, wenn die Mitglieder zustimmen. Dann könnte in der HV über die aktuellen Anträge abgestimmt werden.

 

Grundsätzlich zeigt sich beim DK-Verband aber eine Entfremdung zwischen Mitgliedern und Präsidium. So forderte etwa der Klub Niederbayern mit dem Verbandspräsidiumsmitglied Rudi Fisch an der Spitze, die Hürden für die Zulassung neuer Klubs als Mitglieder zu erhöhen. Dies vor dem Hintergrund, dass sich derzeit einige neue Klubs gegründet haben, die Klubs Niederrhein und Ostfriesland werden auf der HV aufgenommen werden. Dies erfolgt auch deshalb problemlos, weil es ein Recht auf Aufnahme gibt, wenn die notwendigen Bedingungen eingehalten werden. Fisch begründet den Antrag so: „… Vielfach wurden Vereine aus persönlichen Befindlichkeiten heraus neu gegründet. Aus züchterischer und örtlicher Sichtweise war keine Notwendigkeit gegeben. …“

 

Für neue Klubs sollen die Einstiegsbedingungen jetzt verschärft werden. So steigt das zu leistende Einstiegsgeld von 2.000 auf 10.000 Euro, geteilt in eine Aufnahmebearbeitungsgebühr von 5.000 und eine Investbeteiligung von weiteren 5.000 Euro. Zudem sollen Voraussetzungen an kynologisches Wissen und dessen Nachweis sowie Aktivität erfüllt werden, die wahrscheinlich noch nicht einmal alle bestehenden Klubs erfüllen. Eine ähnliche Messlatte an die Mitgliedschaft im Präsidium anzulegen, etwa was züchterische Aktivität angeht, ist allerdings nicht vorgesehen.

 

Schwerer wiegt bei dem Antrag aber auch der Gedanke der Kontrolle, die das Präsidium nach Meinung Fischs ausüben können soll. So heißt es im Antrag: 

 

„In den ersten fünf Jahren nach der Aufnahme in den Deutsch Kurzhaar-Verband dürfen Prüfungen, Zuchtschauen und sonstige Veranstaltungen nur unter Aufsicht des geschäftsführenden Präsidiums veranstaltet werden. … Der Obmann für das Prüfungswesen im Deutsch-Kurzhaar-Verband bestellt für jede Veranstaltung jeweils einen Prüfungsleiter. Die Kosten sind vom Mitgliedsverein zu tragen.“ 

 

Weiter soll für alle Klubs gelten:

 

„Das Präsidium des Deutsch-Kurzhaar-Verbandes ist berechtigt den Mitgliedern zur Durchführung und Durchsetzung der Verbandsrichtlinien und -ordnungen Weisungen und Auflagen zu erteilen.“

 

Interessanter fast noch, dass ein Maulkorb verhängt werden soll:

 

„Das Präsidium des Deutsch-Kurzhaar-Verbandes ist berechtigt den Mitgliedern zur Durchführung und Durchsetzung der Verbandsrichtlinien und -ordnungen Weisungen und Auflagen zu erteilen. Mit der Beantragung der Aufnahme verpflichtet sich der Verein und seine Mitglieder zur Treuepflicht gegenüber dem Deutsch-Kurzhaar-Verband. Der Verein und seine Mitglieder verpflichten sich den Verbandszweck in § 2 zu beachten und alles zu unterlassen was dem Verbandszweck in § 2 des Deutsch-Kurzhaar-Verbandes schaden könnte. Hierzu gehört auch, es zu unterlassen in Druckschriften, Anzeigen, E-Mails, sozialen Medien und Homepages Meinungen zu äußern die nicht im Einklang mit dem Verbandszweck in § 2 sowie den Ordnungen und Regularien des Deutsch-Kurzhaar-Verbandes stehen.“

 

Hier scheint die Angst vor einer freien Meinungsäußerung der Mitglieder groß zu sein.

 

Auch wenn dieser Antrag so nicht beschlossen werden wird und bereits im Vorfeld entschärft wurde, zeigt er doch die Ideenlage einzelner Präsidiumsmitglieder und die starke Entfremdung von Teilen des Präsidiums von den Mitgliedern.