Jagdhunde sind echte Ausnahmeerscheinungen unter den Hunden. Sie sind für eine sinnvolle Jagd unerlässlich, für manche Jagdarten ist ihre Anwesenheit gesetzlich vorgeschrieben. Wer jagt, weiß das. Dabei unterscheiden sich die Arten des jagdlichen Einsatzes gewaltig – und damit auch die Anforderungen.

 

Im Rahmen der Diskussion über das Kupieren von Jagdhunden wurde oft angeführt, dass Jagdhunde, die nach Meinung „echter Jäger“ wirklich jagdlich geführt würden, sich mehr oder weniger ständig an der Rute verletzen. Abgesehen davon, dass weder Beobachtung nach Statistik diese These stützen, ist dann zu hinterfragen, was eigentlich echter jagdlicher Einsatz bedeutet. 

 

Dabei sind zwei Dinge zu beachten: Die Art der Jagd und die Häufigkeit, mit der sie ausgeübt wird. In der auf @deutschkurzhaarinfo auf Facebook geführten Diskussion gibt es immer wieder Nutzer, die sich selbst als Jäger, andere aber nur als Jagdscheininhaber bezeichnen. Abgesehen von der darin zum Ausdruck gebrachten Geringschätzung gegenüber anderen Jägern, ist eine echte Definition wohl kaum möglich. Ab wann ist ein Jäger ein Jäger? Das Gesetz sieht das ziemlich eindeutig: mit Erwerb des Jagdscheins. 

 

Jetzt sind die Bedingungen, unter denen die Jagd ausgeübt wird, tatsächlich sehr unterschiedlich. Nicht jeder hat das Revier am Haus und kann täglich mit den Hunden Gräben oder Knicks abgehen, in der Jagdzeit dann auch mit der entsprechenden Arbeit vor und nach dem Schuss. Nicht jeder ist Pächter eines Reviers, in dem er seine Hunde im täglichen jagdlichen Training hält. Trotzdem arbeiten diese Jäger oft sehr intensiv mit ihren Hunden, in Hundeschulen, bei Kreisjägerschaften, im Hegering oder auch bei jagdlichen Einsätzen als Gast. Alle diese Hunde stehen im jagdlichen Einsatz, sind also Jagdgebrauchshunde.

 

Was die „echten Jäger“ unter jagdlichem Einsatz verstehen, lässt eher an Jagdverbrauchshunde denken. Wer 80 mal im Jahr mit seinem Hund auf Drückjagd geht, ihn auf Nachsuchen durch Brombeer- und Schlehhecken schickt, ihn Sauen stellen und binden lässt, ihn nach dieser anstrengenden Arbeit wahrscheinlich auch noch zum Apportieren auf Enten im Schilf oder Reet einsetzt, weil der Jagdtag noch nicht voll genug war, ihn dann zurück in seinen Zwinger schickt, der macht den Hund vom Gebrauchs- zum Verbrauchshund. 

 

Und ganz ehrlich: es ist eine sehr geringe Zahl an Jägern, die überhaupt zu solchem Jagdeinsatz kommen. 400.000 Menschen besitzen in Deutschland einen Jagdschein. Wie viele davon sind nach Meinung der „echten Jäger“ also echte Jäger? 

 

Dazu kommt, dass auch die Art der Jagd sehr unterschiedlich ist. Ein Deutsch Kurzhaar etwa wird als vielseitig einsetzbarer Jagdgebrauchshund beschrieben. Das bedeutet, dass er von seinen Ursprüngen als reiner Vorstehhund im Feld immer mehr zu einem Begleiter auf allen Arten der Jagd wurde. Der eine setzt ihn vor allem zum Apport von Wasserwild ein, anderenorts arbeitet er vor dem Schuss auf Flugwild, in anderen Revieren steht er für Nach- und Totsuchen zur Verfügung, gelegentlich arbeitet er auf Drückjagden, manchmal ist er nur Begleiter beim Ansitz und kommt nur selten zum Einsatz. Doch alles das ist Jagd, denn es darf nur mit einem gültigen Jagdschein ausgeübt werden. 

 

Damit zurück zum Auslöser der Diskussion, dem Kupieren. Interessant ist, dass die Freunde des Kupierens gar keinen Unterschied machen, wenn es um die Ausnahmeregelung für Jagdhunde geht: Abgabe nur in Jägerhand heißt es immer wieder und damit wird das Kupieren gerechtfertigt. Ist der Welpenkäufer also im Besitz eines Jagdscheins, egal wie er seinen Hund später führt, wird von den Hardlinern kupiert, ohne den zukünftigen Besitzer zu fragen. Oft genug auch, ohne den zukünftigen Besitzer zu kennen, denn der steht am dritten Tag nach der Geburt oft noch gar nicht fest. Das Kupieren wäre in diesem Fall tierschutzwidrig. Zudem geben Züchter, auch von den harten „echten Jägern“, Welpen auch in Nicht-Jägerhand ab. Spätestens dann, wenn die Würfe groß sind, die Hunde nach mehreren Wochen noch nicht abgegeben sind und auch keine Käufer in Sicht sind. 

 

Die „echten Jäger“ nehmen für sich in Anspruch, den Hund aus Gründen des vorsorglichen Tierschutzes zu kupieren. Und ja, wer seinen Hund so intensiv bejagt, mag gute Gründe dafür haben. Ihm ist es auch erlaubt. Bei allen anderen gilt das aber nicht. Und dann ist das Kupieren in Deutschland schlichtweg verboten.