Der Deutsch-Kurzhaar-Verband e.V. strebt einen vollständigen Kupierzwang für alle Deutsch Kurzhaar-Hunde an. Damit stellt sich der Verband nicht nur gegen das Tierschutzgesetz, sondern missachtet auch Beschlüsse und Regularien seiner Dachverbände, des JGHV und der Federation Cynologique Internationale (F.C.I.). Das geht aus einem internen Schreiben des Verbandes hervor.

 

In einem Schreiben des Verbandes heißt es: „Langrutige Hunde wurden nicht nach den Regularien des DK-Verbandes gezüchtet. (…) Diese Hunde sind demnach für die Zucht nicht relevant!“ Zur Begründung heißt es: „Langrutige Hunde entsprechen nicht dem FCI Standard, der für Jagdhunde, die der DK-Verband züchtet, so hinterlegt ist.“ Als Konsequenz werden alle DK-Zuchtvereine verpflichtet, „den betroffenen Hund aus der Formwertüberprüfung zu streichen.“ Da ohne Zugang zu Formwertüberprüfungen keine regulierte Zucht möglich ist, will der DK-Verband auf diese Weise den Kupierzwang festschreiben.

 

Der DK-Verband bezieht sich hier auf den bei der Federation Cynologique Internationale (F.C.I.) hinterlegten Standard 119, Deutsch Kurzhaar. Darin heißt es zur Rute: „Hoch angesetzt, im Ansatz kräftig, sodann sich verjüngend, mittellang. Für den Jagdgebrauch etwa um die Hälfte gekürzt. In der Ruhe herabhängend, in der Bewegung waagrecht und nicht zu hoch über der Rückenlinie oder stark gekrümmt getragen. In Ländern, in denen der Gesetzgeber ein Rutenkupierverbot erlassen hat, kann die Rute naturbelassen bleiben. Sie sollte bis zum Sprunggelenk reichen und gerade bzw. leicht säbelförmig getragen werden.“ 

 

Hieraus ergibt sich somit kein Kupierzwang, zumal in Deutschland ein Kupierverbot gilt. Jagdhunde dürfen nur anhand einer Ausnahmeregelung nach Einzelfallentscheidung kupiert werden. Die Berufung auf den Standard ist aber auch insofern hinfällig, als F.C.I. für ausnahmslos alle bei ihr geführten Standards sagt: „Ein Rassestandard ist ein Dokument, das jegliche chirurgische Veränderungen verbietet. Formulierungen, die chirurgische Eingriffe verlangen, werden in allen F.C.I.-Standards abgelehnt.“ 

 

Dem stimmt auch der Jagdgebrauchshundverband JGHV zu. Dieser schreibt in der am 22. August 2021 beschlossenen Resolution zum Rutenkupieren von Jagdgebrauchshunden sehr eindeutig: „Das Kupieren ist kein Rassestandard.“ Der DK-Verband ist an solche Beschlüsse laut eigener Satzung gebunden. 

 

Insofern ist der Versuch des DK-Verbands, einen Kupierzwang durchzusetzen, nicht nur ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, sondern auch gegen die für ihn bindenden Regularien des JGHV und der F.C.I..