Seit 1998 gilt in Deutschland ein Ruten-Kupierverbot. Für jagdlich geführte Hunde gelten Ausnahmen. Der Deutsch-Kurzhaar-Verband als Dachorganisation der Rasse des deutschen kurzhaarigen Vorstehhundes strebt jetzt an, dass alle Deutsch-Kurzhaar kupiert werden müssen. Anderenfalls werden sie von der offiziellen Zucht ausgeschlossen. 

 

Das Kupieren der Ohren und / oder der Ruten gehörte bei einigen Hunderassen von Dobermann oder Boxer bis hin zu Deutsch Drahthaar und dem Deutschen Wachtelhund lange Jahre zum Erscheinungsbild. Traditionell handelte es sich dabei um die Umsetzung eines Schönheitsideals. Die Teilamputation der Ohren wurde 1987, die der Ruten 1998 mit dem Tierschutzgesetz verboten. Seither dürfen Hunde nicht mehr kupiert werden, weder an den Ohren noch an den Ruten. 

 

Die Fortentwicklung des Tierschutzgesetzes ist Ausdruck einer sich wandelnden Einstellung zu Tieren. Unnötige Schmerzen zu vermeiden und Tieren ein tierwürdiges Leben zu ermöglichen ist das Ziel. 2002 wurde der Tierschutz zudem mit Verfassungsrang ins Grundgesetz aufgenommen. Seither dürfen auch kupierte Hunde nicht mehr ausgestellt werden.  Weitere Verschärfungen folgten, auch das Verbot der Qualzucht. Zuletzt wurden Veränderungen an der Tierschutzhundeverordnung vorgenommen. So wurde das bestehende Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig kupierte Hunde auf „sonstige Veranstaltungen, bei denen Hunde geprüft, verglichen oder sonst beurteilt werden“ ausgedehnt. 

 

Nun gibt es eine einzige Ausnahme vom Kupierverbot. Im Tierschutzgesetz §6 steht: Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn der Eingriff im Einzelfallbei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerlässlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen.

 

Die Ausnahmeregelung wird dem Tierschutz begründet: Stark geforderte Hunde könnten sich im Jagdbetrieb die Ruten aufschlagen, was schlimme Verletzungen bedeutet. Sofern dies im Einzelfall nachgewiesen wird, ist das Kupieren zwar immer noch ein großer Eingriff, aber möglicherweise zu rechtfertigen. Dies ist vom Gesetzgeber auch so gewollt.

 

Allerdings sind dabei drei Punkte zu erfüllen: Zunächst muss es sich um einen Jagdgebrauchshund handeln. Das ist bei der Rasse deutsch-Kurzhaar gegeben. Dazu muss die Amputation für den konkreten Einsatz des Hundes im Einzelfall unerlässlich sein. Nur die Tatsache, dass ein Deutsch-Kurzhaar ein Jagdhund ist, reicht nicht aus. Da der Deutsch-Kurzhaar als vielseitiger Jagdhund beschrieben wird, geht es hier um den konkreten Einzelfall, also die Art der Jagd. Wer vier Mal im Jahr auf Ansitz geht und seinen Hund derweil unter dem Sitz liegen lässt, braucht keinen kupierten Hund. Gleiches gilt für die Arbeit im Feld oder am Wasser. 

 

Somit ist nicht zu rechtfertigen, dass pauschal alle Hunde einer Rasse kupiert werden müssen. Das genau aber strebt der DK-Verband jetzt an. Nachdem es über Jahrzehnte für Prüfungen oder Zuchtschauen völlig unerheblich war, ob ein DK kupiert oder unkupiert war, werden jetzt unkupierte Hunde von den Eliteprüfungen IKP und Kleemann ausgeschlossen. Einige Hardliner geben den Takt vor und lassen unkupierte Hunde nicht zu Zuchtschauen zu. Ziel ist es, alle Halter dazu zu zwingen, die Hunde kupieren zu lassen.

 

Statt eines Kupierverbots mit Ausnahme, das der Gesetzgeber angestrebt hat, soll also ein Kupierzwang eingeführt werden. Dabei handelt es sich um eine bewusste Umgehung des Gesetzes.