Auf seiner Jahreshauptversammlung am 19. März 2022 hat der Deutsch-Kurzhaar-Verband beschlossen, unkupierte Hunde zu sanktionieren. Dazu wurde auf Antrag des Präsidiums der Beschluss gefasst, dass "in Deutschland gezüchtete und verbliebene Hunde, die unkupiert sind, ab sofort nicht mehr zur IKP oder Kleemann zugelassen werden." 

Dies stellt einen klaren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und den Gleichbehandlungsgrundsatz dar. Dabei wurde der Antrag ohne Begründung gestellt. Der Präsident des JGHV, Karl Walch, hatte zuvor in seinem Grußwort über das Kupieren gesprochen. In der ersten offiziell veröffentlichten Fassung des Protokolls der JHV stand zu lesen: "Herr Walch berichtet nach seinem Grußwort über die neue Tierschutz-Hundeverordnung. Er warnt davor, alles und jeden in den sozialen Medien zu verbreiten. Das Kupieren der Ruten ist beim Jagdgebrauchshund unerlässlich. Dazu gibt es ein veraltetes Gutachten aus Schottland. Hier ist die Solidarität aller Züchter und Verbände zwingend. Ein neueres Gutachten kann von Nöten sein."

Nachdem der Beschluss Ärger hervorrief, ließ Herr Walch das Protokoll ändern. In der zweiten veröffentlichten Fassung Fassung steht jetzt: "Herr Walch berichtet nach seinem Grußwort u.a. über die neue Tierschutz-Hundeverordnung. Er warnt davor, alles und jedes in den sozialen Medien zu verbreiten und zu diskutieren. Der JGHV hat auf seinem Verbandstag 2021 eine Resolution zum Thema Rutenkupieren verabschiedet. Das Kupieren der Ruten ist beim Jagdgebrauchshund im begründeten Einzelfall weiterhin gesetzlich zulässig. Ein neueres Gutachten aus Schottland untermauert die Notwendigkeit. in dieser Angelegenheit ist die Solidarität aller Züchter und Verbände zwingend notwendig. Ein neues wissenschaftliches Gutachten zum Thema kann in der Argumentation hilfreich sein." Die neue Formulierung deckt sich mit der Gesetzeslage und sollte auch entsprechend Beachtung beim DK-Verband finden. 

Offen bleibt allerdings, warum der Verband das Nicht-Kupieren sanktionieren möchte. Bereits seit Einführung der neuen Regeln zum Rutenkupieren im Tierschutzgesetz 1998 wurden unkupierte und kupierte Deutsch Kurzhaar nebeneinander geführt. Im Jagdgebrauch ist kein Unterschied feststellbar, in der Zucht ebenfalls nicht. Eine Änderung dieses friedlichen Nebeneinanders wäre nicht notwendig gewesen.