Nach den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes dürfen Ruten bei Hunden – wenn überhaupt – nur von Tierärzten kupiert werden. Angesichts der Rechtslage, die das Kupieren nur in eng begrenzten Einzelfällen erlaubt, lehnen viele Tierärzte das Kupieren ab. Der DK-Verband möchte sie jetzt allerdings sogar dazu verpflichten, mit ihrer Unterschrift die Konformität des Kupierens mit dem Tierschutzrecht zu bestätigen.

Schon 2014 wurde auf der Hauptversammlung des DK-Verbands in Dipperz beklagt, dass Tierärzte fürs Kupieren schwer zu finden sind. Auszug aus dem Protokoll: „Frau Völker-Engler berichtet, dass es in Ihrer Gegend schwierig wird, einen Tierarzt zu finden, der Welpen kupiert. Bei Rudi Fisch gibt es das gleiche Problem, hier hat der Klub einen Tierarzt zur Verfügung, der kupiert.“

Seither hat sich das Problem eher verschärft als entspannt. Denn angesichts der strengen Regeln des Tierschutzgesetzes ist es für Tierärzte durchaus heikel, die Bescheinigungen auszustellen. Zudem wird oft berichtet, dass die Teilamputation der Rute ohnehin von Züchtern selbst vorgenommen wird, die sich dann im Nachhinein um eine tierärztliche Bescheinigung bemühen müssen.

Jetzt wird der Druck auf die Tierärzte noch verstärkt. In einem Schreiben fordert der DK-Verband die Zuchtwarte auf, „zukünftig bei der Wurfabnahme eine Bescheinigung durch den Tierarzt auszustellen, dass das Kupieren tierschutzkonform erfolgt ist.“ Damit werden die Tierärzte in die Pflicht genommen, nicht nur die Amputation durchzuführen und dies zu bescheinigen. Sie sollen auch bestätigen, dass das Kupieren tierschutzkonform erfolgt ist. Das ist aber nur bei einer Einzelfallprüfung möglich. Dabei muss der Tierarzt auch auf Alternativen verweisen. Dies geht aus einem vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages zitierten juristischen Kommentar hervor. Im Dokument des Wissenschaftlichen Dienstes heißt es: „Die im Einzelfall festzustellende Unerlässlichkeit (= unbedingte Notwendigkeit) wird damit begründet, dass sonst die Wahrscheinlichkeit bestehe, dass es bei der Tätigkeit im Dickicht oder Schilf zu erheblichen Verletzungen und/oder Entzündungen des Schwanzes kommen werde. Der Tierarzt, dem nach Abs. 1 S. 3 die Entscheidung über den Eingriff obliegt, muss aber prüfen, ob nicht eine schonendere Alternative zur Abwendung dieser Gefahr zur Verfügung steht und – vor allem – ob die Gefahr so groß ist, dass sie den mit Teilamputation verbundenen Schaden überwiegt.“

Angesichts der Tatsache, dass viele Züchter ihren Welpen im Alter von drei Tagen die Ruten kupieren, ohne bereits feste Abnehmer für sie zu haben, scheint dies fast unmöglich. Nur wenn bereits Sicherheit über den Welpenkäufer und den bei diesem vorgesehenen Einsatz des Hundes besteht, könnte der Tierarzt das Kupieren als „tierschutzkonform“ bescheinigen. Dazu müsste der Tierarzt allerdings auch die jagdlichen Gegebenheiten kennen und bewerten können. Für Nicht-Jäger unter den Tierärzten eine fast unlösbare Aufgabe. Und ein weiterer Grund zur Vorsicht, denn mit ihrer Unterschrift haften sie auch gegenüber den kontrollierenden Behörden für die Richtigkeit. Und Kontrollen werden in Zukunft, siehe die Zuchtschau in Viöl, häufiger vorkommen und intensiver werden.